19. Mai 2024
Seit der Vereinsgründung haben wir die unterschiedlichsten Aktivitäten im Orientierungssport veranstaltet, bei denen fast immer SPORTident-Kontrollstationen zum Einsatz kamen. In der Vergangenheit bestand immer wieder die Herausforderung entweder Kontrollstationen auszuleihen oder die geplanten Aktivitäten soweit umzubauen, dass diese mit der vorhandenen Anzahl durchführbar sind. Dank einer Zuwendung im Rahmen des kommunalen Ehrenamtsbudgets 2024 ist dieses Problem nun gelöst.
Es ist wohl inzwischen wie eine Art Markenzeichen von uns zu sehen, wenn wir als Verein auf irgendwelchen Veranstaltungen in ganz Sachsen und darüber hinaus mit unseren Mini-Orientierungsläufen auftauchen und für eine kurze Zeit die Vielfalt auf einem Stadtfest, bei einem Sportfest oder einer sonstigen Veranstaltung bereichern. Oft ziehen die blinkenden und piependen SPORTident-Stationen nicht nur Kinder für mehrere Stunden in ihren Bann. Manch Elternteil hat sich schon bedankt, dass Sie ihren Nachwuchs bei uns für eine Zeit abgeben durften und dabei einfach mal entspannen konnten. Andere waren froh, als Sie gemeinsam mit dem Nachwuchs endlich alle Bahnen absolviert hatten und damit zum nächsten Programmpunkt übergehen konnten. Ein paar Basisfähigkeiten zum Orientieren haben dabei alle mitgenommen.
Neben diesen Breitensportaktivitäten waren und sind wir aber auch mit einem regelmäßigen Training sowie als Ausrichter von Orientierungssportwettkämpfen aktiv. All dies bedingt eine gewisse Grundausrüstung, welche in der Vergangenheit schrittweise aufgebaut und teilweise auch von anderen Vereinen ausgeliehen wurde.
Einer der größten Kostenfaktoren für einen Orientierungssportverein sind dabei die elektronischen Kontrollstationen, an denen der Nachweis zum Ablauf der Bahn in der korrekten Reihenfolge erbracht wird.
Diesbezüglich freuen wir uns nun über eine Förderzusage (Maßnahme) vom Landkreis Meißen zur Anschaffung von neuen Kontrollstationen. Damit sind wir in Zukunft für unsere gängigen Aktivitäten als Verein ausreichend ausgestattet und müssen diese nicht mehr gegen eine Nutzungsgebühr ausleihen.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushalts.
Ziel der Förderung ist die Unterstützung der Landkreise und Kreisfreien Städte bei der Würdigung, Anerkennung und Weiterentwicklung des bürgerschaftlichen Engagements.
Dafür bedanken wir uns recht herzlich.